Bauvoranfrage II

Die Bauvoranfrage ist genehmigt, und zwar genau so, wie wir sie gestellt hatten. Aus der Vorbescheid geht hervor, dass wir kein Regenwasser auf dem Grundstück versickern dürfen, sondern dem Anschlusszwang an das Kanalnetz unterliegen. Schade.

Sehr erstaunlich fand ich dieTatsache, dass für den Vorbescheid nicht die Abstandsflächen geprüft wurden. Ich gehe mal davon aus, dass unser Architekt hier sorgfältig gearbeitet hat, aber Bauherren, die ihre Voranfrage selber ausarbeiten, könnten hier später in die Röhre gucken.

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